Samuel Hahnemann (1755-1843) entwickelte die Methode, die er 1796 bezeichnete mit
similia similibus curantur
gleiches soll mit gleichem behandelt werden.
Hahnemann behandelte anhand der Symptome den Patienten, nicht nur die Krankheit. Heute noch werden seine Grundsätze – nachlesbar in seinem Grundlagenwerk – Organon der Heilkunst – exakt befolgt. Wird die Methode, wie er sie beschrieben hat, präzise gewendet, führt sie zu positiven Heilungsverläufen.
Die Behandlung mit Einzelmitteln und vorwiegend auch mit Einzeldosen.
Das höchste Ideal der Heilung ist schnelle, sanfte, dauerhafte Wiederherstellung der Gesundheit, oder Hebung und Vernichtung der Krankheit in ihrem ganzen Umfange auf dem kürzesten, zuverlässigsten, unnachtheiligsten Wege, nach deutlich einzusehenden Gründen.
Mit der homöopathischen Arznei wird eine stärkere, möglichst ähnliche Kunstkrankheit erzeugt, welche die tatsächlich im Körper vorhandene Krankheit unter Mitwirkung der gestärkten Lebenskraft heilt, so Hahnemanns Lehre.
Das Kernstück ist das Anamnesegespräch mit dem Patienten. Ein freies Erzählen über seinen Zustand, den er ändern möchte und dazu die Anschlussfragen der Homöopathin, die alles notiert. Der Patient soll als ganzes Wesen, ganzer Mensch geheilt werden und seine Krankheit als Bestandteil davon.
Nun folgt die Bestimmung der Arznei mittels Repertorium (Symptomenliste mit Arzneimittelangaben) und Materia medica (Arzneimittelbeschreibung), anhand der Symptome, die in der Anamnese zusammengestellt wurden. Dann erhält der Patient die Arznei, um die Lebenskraft für die Heilung zu stärken.
1. §264 Organon verlangt, dass die ächtesten Arzneien verwendet werden
2. Verschütteln oder Verreiben: Substanzen, die alkohollöslich sind, werden in Alkohol verschüttelt und nicht alkohollösliche werden mit Milchzucker verrieben.
3. Potenzieren bedeutet, im Verdünnungsverhältnis in D (1:10) C (1:100) M
(1:1'000) LM (1:50'000), je Verdünnungsschritt wird die Urtinktur entsprechend dem Verdünnungsverhältnis verdünnt und ebenso oft auf eine feste Unterlage geklopft.
4. Arzneimittelprüfung: Gesunde Menschen nehmen nach Vorschrift die zu prüfende Arznei ein und protokollieren die dadurch auftretenden Symptome. Die so gesammelten Symptome werden im Repertorium und in der Materia medica aufgenommen.
§2 verlangt eine rasche, sanfte und dauerhafte Heilung. Zu Beginn kann eine Erstverschlimmerung auftreten, die anzeigt, dass der Patient auf die Arznei gut anspricht. Solche Erstverschlimmerungen dauern Stunden bis Tage, in denen der Patient sich schon besser fühlt, aber objektiv noch nachteiliges erlebt und berichtet.
Der Heilungsverlauf entspricht meist dem Verlauf, wie sich die Krankheiten chronologisch gezeigt haben. Manchmal treten nochmals alte Erkrankungen auf, weil sie damals unterdrückt wurden und nicht ausheilen konnten, das aber jetzt tun. Die Lebenskraft, nach der Hahnemann zeit Lebens gesucht hat, heilt dauerhaft, wenn die Krankheiten von oben nach unten und von innen nach aussen abheilen.
spricht, dass der Patient sanft, rasch und dauerhaft geheilt werde und Arzneimittelprüfungen nur mit gesunden Menschen, die sich dafür bereit erklären, gemacht werden.
Die Selbstmedikation mit homöopathischen Arzneimitteln und die Verwendung von Komplex- oder Akkordarzneien, kann sich für den Patienten als sehr ungünstig erweisen. Oft ist das ein Umweg zu einer sanften, raschen und dauerhaften Heilung, wie sie von Homöopathen angestrebt wird.
durch Homöopathen spricht, die Vorsicht mit der Patienten betreut werden. Gegenüber der Selbstmedikation mit homöopathischen Arzneien, bei der ähnlich wie bei Arzneimittelprüfungen Symptome der Arznei hervortreten können, die sich bei längerer unbegleiteter Einnahme einstellen. Eine Heilung kann damit hinausgeschoben werden, was die Gesundheit und das Wohlbefinden einschränkt.
Wenden Sie sich an gut ausgebildete, erfahrene HomöopathInnen, um rasch, sanft und dauerhaft Ihrer Heilung entgegenzugehen.
Autorin: Katharina Ulmer, Homöopathin und kant.appr. Heilpraktikerin, Rehetobel CH
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